Neue Vereinssatzung

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Neue Satzung der Schützenbruderschaft St. Hubertus Andreasberg-Dörnberg e.V.

In der außerordentlichen Generalversammlung am 08. November 2025 hat unsere Schützenbruderschaft eine Neufassung der Satzung beschlossen. Mit der Eintragung ins Vereinsregister tritt diese neue Satzung offiziell in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2013.

Besonders hervorzuheben sind folgende Änderungen:

  • Mitgliedschaft ab 16 Jahren: Ab sofort können alle natürlichen Personen ab 16 Jahren unserer Bruderschaft beitreten.

  • Beitragspflicht erst ab 18 Jahren: Mitglieder sind erst ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu entrichten.

Mit diesen Anpassungen möchten wir die Bruderschaft für junge Menschen noch attraktiver machen und die Gemeinschaft weiter stärken.

Wir laden alle Interessierten herzlich ein, sich über die neue Satzung zu informieren und Teil unserer Schützenfamilie zu werden.
Unsere neue Satzung kann über hier eingesehen werden.

Neue Vereinssatzung
Tobias Bofinger
Veröffentlicht 19.11.2025
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